Rechtsprechung
   RG, 26.04.1932 - VII 3/32   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1932,555
RG, 26.04.1932 - VII 3/32 (https://dejure.org/1932,555)
RG, Entscheidung vom 26.04.1932 - VII 3/32 (https://dejure.org/1932,555)
RG, Entscheidung vom 26. April 1932 - VII 3/32 (https://dejure.org/1932,555)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1932,555) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Zur Frage der Anfechtbarkeit von Honorarzahlungen an eine mit der "Sanierung" eines notleidenden Unternehmens beauftragte Vertrauensperson.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 136, 152
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 09.02.1955 - IV ZR 173/54

    Benachteiligung der Konkursgläubiger durch Abschluß eines Vertrages mit

    Dieselbe Auffassung ist in der Rechtsprechung vertreten worden (RGZ 100, 62 [64]; 136, 152 [158]; RG JW 1890, 192; OLG Frankfurt HRR 1936 Nr. 480).

    Wann ein Bargeschäft vorliegt, entscheidet sich nach der Verkehrsauffassung; kurzfristige Nachleistung des einen Teiles braucht nicht notwendig dagegen zu sprechen und den Sachverhalt anfechtbar zu machen (RGZ 136, 152 [159]; Jaeger § 30 Anm. 37).

    Diese Ansicht hat Widerspruch gefunden (Jaeger § 30 Anm. 26 a, 37 und JW 1915, 1253 [1254]), und auch manche gerichtlichen Entscheidungen haben in solchen Fällen bei der Beurteilung der Frage, ob die Zahlung der Vergütung eine Bardeckung darstellte, mehr die Verkehrsauffassung berücksichtigt (KG KonkTreuh 1928, 47, 188 [189]; vgl. auch RGZ 136, 152 [159], wo jedoch ein Bargeschäft verneint wird, wenn zwischen Vertragsschluss und Zahlung zwei oder vier Monate liegen).

  • BGH, 21.05.1980 - VIII ZR 40/79
    Es ist, soweit ersichtlich, allgemein anerkannt, daß Bargeschäfte, bei denen gleichwertige Leistungen ausgetauscht werden, der Anfechtung weder nach § 30 Nr. 1 noch nach § 30 Nr. 2 KO unterliegen; denn in diesem Falle werden die Konkursgläubiger nicht benachteiligt, weil dem Vermögen des Gemeinschuldners alsbald ein entsprechender Gegenwert zufließt (RGZ 100, 62, 64 und 136, 152, 158/159; BGH Urteile vom 9. Februar 1955 - IV ZR 173/54 = LM KO § 30 Nr. 2 und vom 26. Januar 1977 - VIII ZR 122/75 - LM KO § 30 Nr. 31 = WM 1977, 254; Böhle-Stamschräder, KO 10. Aufl. § 30 Anm. 2 g, 3 b und 4 e; Mentzel/Kuhn/Uhlenbruck, KO 9. Aufl. § 30 Rdn. 23 und 35; Jaeger/Lent, KO 8. Aufl. § 30 Rdn. 26, 26 a und 37).

    Bereits das Reichsgericht hat indessen ausgesprochen, daß ein Rechtsgeschäft den Charakter eines Bargeschäfts nicht verliere, wenn zwischen Vertragsschluß und Zahlung eine kurze Zeitspanne liege (RGZ 136, 152, 158/159) Der Bundesgerichtshof hat sich dieser Rechtsprechung angeschlossen.

  • BGH, 26.01.1977 - VIII ZR 122/75

    Anfechtung eines Rechtsgeschäfts oder einer Rechtshandlung durch den

    Bargeschäfte des Gemeinschuldners, bei denen gleichwertige Leistungen Zug um Zug ausgetauscht werden, können weder nach § 30 Nr. 1 KO noch nach § 30 Nr. 2 KO angefochten werden, auch wenn sie erst nach der Zahlungseinstellung vorgenommen worden sind (RGZ 100, 62, 64; 136, 152, 158; OLG Köln MDR 1962, 997); denn bei solchen Bargeschäften werden die Konkursgläubiger nicht benachteiligt, weil dem Vermögen des Gemeinschuldners sofort ein entsprechender Gegenwert durch sein Handeln zufließt.

    Ein zeitlicher Abstand zwischen den einzelnen Akten eines Leistungsaustausches braucht der Annahme eines Bargeschäfts nicht entgegenzustehen (BGH Urteil vom 9. Februar 1955 a.a.O.; RGZ 136, 152, 159).

  • OLG Braunschweig, 04.08.2005 - 8 U 177/04

    Anspruch auf Rückzahlung von Anwaltshonorar nach erklärter Insolvenzanfechtung;

    Bereits das Reichsgericht hat ausgesprochen, dass ein Rechtsgeschäft den Charakter eines Bargeschäfts nicht verliere, wenn zwischen Vertragsschluss und Zahlung eine kurze Zeitspanne liege (RGZ 136, 152, 158 f.).
  • BGH, 11.10.1951 - IV ZR 90/50

    Rechtsmittel

    Die von dem Berufungsgericht vorgenommene Auslegung unterliegt aber, da es sich um die eines behördlichen Aktes handelt, der Nachprüfung in diesem Rechtszug (RGZ 102, 1 [3]; 136, 152 [134]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht