Rechtsprechung
RG, 26.04.1932 - VII 3/32 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Zur Frage der Anfechtbarkeit von Honorarzahlungen an eine mit der "Sanierung" eines notleidenden Unternehmens beauftragte Vertrauensperson.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 136, 152
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 09.02.1955 - IV ZR 173/54
Benachteiligung der Konkursgläubiger durch Abschluß eines Vertrages mit …
Dieselbe Auffassung ist in der Rechtsprechung vertreten worden (RGZ 100, 62 [64]; 136, 152 [158]; RG JW 1890, 192; OLG Frankfurt HRR 1936 Nr. 480).Wann ein Bargeschäft vorliegt, entscheidet sich nach der Verkehrsauffassung; kurzfristige Nachleistung des einen Teiles braucht nicht notwendig dagegen zu sprechen und den Sachverhalt anfechtbar zu machen (RGZ 136, 152 [159]; Jaeger § 30 Anm. 37).
Diese Ansicht hat Widerspruch gefunden (Jaeger § 30 Anm. 26 a, 37 und JW 1915, 1253 [1254]), und auch manche gerichtlichen Entscheidungen haben in solchen Fällen bei der Beurteilung der Frage, ob die Zahlung der Vergütung eine Bardeckung darstellte, mehr die Verkehrsauffassung berücksichtigt (KG KonkTreuh 1928, 47, 188 [189]; vgl. auch RGZ 136, 152 [159], wo jedoch ein Bargeschäft verneint wird, wenn zwischen Vertragsschluss und Zahlung zwei oder vier Monate liegen).
- BGH, 21.05.1980 - VIII ZR 40/79 Es ist, soweit ersichtlich, allgemein anerkannt, daß Bargeschäfte, bei denen gleichwertige Leistungen ausgetauscht werden, der Anfechtung weder nach § 30 Nr. 1 noch nach § 30 Nr. 2 KO unterliegen; denn in diesem Falle werden die Konkursgläubiger nicht benachteiligt, weil dem Vermögen des Gemeinschuldners alsbald ein entsprechender Gegenwert zufließt (RGZ 100, 62, 64 und 136, 152, 158/159; BGH Urteile vom 9. Februar 1955 - IV ZR 173/54 = LM KO § 30 Nr. 2 und vom 26. Januar 1977 - VIII ZR 122/75 - LM KO § 30 Nr. 31 = WM 1977, 254;… Böhle-Stamschräder, KO 10. Aufl. § 30 Anm. 2 g, 3 b und 4 e;… Mentzel/Kuhn/Uhlenbruck, KO 9. Aufl. § 30 Rdn. 23 und 35;… Jaeger/Lent, KO 8. Aufl. § 30 Rdn. 26, 26 a und 37).
Bereits das Reichsgericht hat indessen ausgesprochen, daß ein Rechtsgeschäft den Charakter eines Bargeschäfts nicht verliere, wenn zwischen Vertragsschluß und Zahlung eine kurze Zeitspanne liege (RGZ 136, 152, 158/159) Der Bundesgerichtshof hat sich dieser Rechtsprechung angeschlossen.
- BGH, 26.01.1977 - VIII ZR 122/75
Anfechtung eines Rechtsgeschäfts oder einer Rechtshandlung durch den …
Bargeschäfte des Gemeinschuldners, bei denen gleichwertige Leistungen Zug um Zug ausgetauscht werden, können weder nach § 30 Nr. 1 KO noch nach § 30 Nr. 2 KO angefochten werden, auch wenn sie erst nach der Zahlungseinstellung vorgenommen worden sind (RGZ 100, 62, 64; 136, 152, 158; OLG Köln MDR 1962, 997); denn bei solchen Bargeschäften werden die Konkursgläubiger nicht benachteiligt, weil dem Vermögen des Gemeinschuldners sofort ein entsprechender Gegenwert durch sein Handeln zufließt.Ein zeitlicher Abstand zwischen den einzelnen Akten eines Leistungsaustausches braucht der Annahme eines Bargeschäfts nicht entgegenzustehen (…BGH Urteil vom 9. Februar 1955 a.a.O.; RGZ 136, 152, 159).
- OLG Braunschweig, 04.08.2005 - 8 U 177/04
Anspruch auf Rückzahlung von Anwaltshonorar nach erklärter Insolvenzanfechtung; …
Bereits das Reichsgericht hat ausgesprochen, dass ein Rechtsgeschäft den Charakter eines Bargeschäfts nicht verliere, wenn zwischen Vertragsschluss und Zahlung eine kurze Zeitspanne liege (RGZ 136, 152, 158 f.). - BGH, 11.10.1951 - IV ZR 90/50
Rechtsmittel
Die von dem Berufungsgericht vorgenommene Auslegung unterliegt aber, da es sich um die eines behördlichen Aktes handelt, der Nachprüfung in diesem Rechtszug (RGZ 102, 1 [3]; 136, 152 [134]).